Neuerungen im Freischaltungsprozess
Zukünftig kann die Freischaltung für das FirmenOnline Arbeitgeber-Portal noch schneller und einfacher erfolgen, denn es gibt wichtige Neuerungen im Freischaltungsprozess.
Wegfall des Firmenstempels und Verzicht auf mehrere Unterschriften
In der Vergangenheit gestaltete sich die Freischaltung insbesondere von größeren Firmenkunden, z. B. mit mehreren Gruppenverträgen verschiedener Tochterfirmen, oftmals sehr aufwändig und langwierig. Denn jede Tochterfirma, die als Versicherungsnehmer eines Gruppenvertrages im Freischaltungsantrag aufgeführt war, musste den Antrag unterschreiben und stempeln. Hinzu kommt, dass mittlerweile viele Unternehmen keinen Firmenstempel mehr verwenden und vertragliche Vereinbarungen zunehmend mit digitaler Signatur papierlos treffen.
Damit zukünftig auf den Firmenstempel im Freischaltungsantrag verzichtet werden kann, ist nur noch die Angabe einer zeichnungsberechtigten Person1 erforderlich, die den Freischaltungsantrag am Ende des Prozesses unterschreiben muss. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass diese Person Erklärungen im Namen der angegebenen Firma (und ggf. Tochterfirmen) abgeben darf.
Sofern mehrere Gruppenverträge über einen Freischaltungsantrag freigeschaltet werden sollen, müssen künftig nur noch alle Tochtergesellschaften (Versicherungsnehmer) mit Anschrift im Freischaltungsantrag aufgeführt werden. Diese Angaben sind erforderlich, damit wir weiterhin eine datenschutzkonforme und rechtssichere Freischaltung gewährleisten können.
Der Vorteil ist, dass der Freischaltungsantrag nicht mehr von jeder Tochterfirma unterschrieben werden muss.
Darüber hinaus kann der Freischaltungsantrag neben dem bisherigen Weg (unterschrieben und postalisch) nun auch digital unterschrieben werden.
Versand der Zugangsdaten per SMS
Der Login in das Arbeitgeber-Portal von FirmenOnline erfolgt in Form von einer Zugangskennung und einem Passwort. Nach Freischaltung des Accounts durch das Service-Center wurde die Zugangskennung bisher per Post an die freigeschaltete Person verschickt. Künftig kann im Freischaltungsantrag ausgewählt werden, ob die Zugangskennung per Brief oder SMS verschickt werden soll. Damit verkürzt sich die Freischaltungsdauer um einige Tage.
Eine Freischaltung lässt sich ganz einfach - entweder durch den Kunden selbst oder den Vermittler - vornehmen. Sobald Sie einen bAV-Gruppenvertrag abschließen, können Sie parallel dazu die Freischaltung kostenfrei in nur wenigen Schritten beantragen. Hier können Sie den Freischaltungsantrag online aufrufen und werden schrittweise durch den Prozess geführt.
Weitere Informationen zur Freischaltung finden Sie hier.
1Eine "Zeichnungsberechtigte Person" (Prokurist / Geschäftsführung / Vorstand) ist für die im Freischaltungsantrag genannten Firmen (Versicherungsnehmer) beauftragt und bevollmächtigt, Erklärungen im Namen und mit Wirkung gegenüber dem Versicherungsunternehmen abzugeben.