
Für die Besten. Nur das Beste.

Neues Gesamtkonzept für betriebliche Krankenversicherung
„Für die Besten. Nur das Beste.” – so lautet der Slogan für die neue betriebliche Krankenversicherung (bKV) der Allianz Private Krankenversicherung (APKV). Die neuen bKV-Budgettarife „MeineGesundheit” lösen ab April das bisherige Budgetangebot ab. Ebenfalls neu sind die Zahnbausteine „RundumZahn“. Sie ersetzen die bisherigen bKV-Zahntarife. Ergänzende Bausteintarife, wie zum Beispiel eine Absicherung im Krankenhaus, bleiben bestehen.
Die neuen bKV-Tarife sind einzigartig auf dem Markt. Denn mit den Budgettarifen „MeineGesundheit“ können Sie als Arbeitgeber bei der Absicherung von Sehhilfen erstmals aus drei unterschiedliche Leistungspaketen wählen. Außerdem ermöglicht der ebenfalls in drei Varianten wählbare Baustein „RundumZahn“ erstmalig eine Erstattung von bis zu 100 Prozent für Zahnersatz außerhalb eines Budgettarifs.
Vorsorge und ambulante Leistungen inklusive – keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Neben den Wahlmöglichkeiten bei Sehhilfe und Zahn hat die Allianz auch den Umfang der neuen Budgettarife erweitert. Automatisch in jedem Budgettarif enthalten sind Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren beim Arzt (zum Beispiel Chirotherapie, Chiropraktik, Osteopathie) sowie ambulante ärztliche Behandlungen. Vorsorgeuntersuchungen werden unkompliziert ohne einen abgeschlossenen Vorsorgekatalog erstattet. Darüber hinaus übernimmt „MeineGesundheit” auch die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker sowie Leistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Außerdem werden sämtliche Zuzahlungen nach § 61 Sozialgesetzbuch (SGB) V – zum Beispiel für Arzneimittel in der Apotheke – erstattet.
Diese neue Flexibilität trägt dem Wunsch vieler Unternehmen nach noch mehr Individualisierungsmöglichkeiten Rechnung. Sie gibt Ihnen maximale Freiheit bei der Gestaltung eines passenden Gesundheitspakets für Ihre Mitarbeitenden.
In drei einfachen Schritten zum individuellen bKV-Paket
Zunächst legen Sie das jährliche Budget fest, das Sie jedem Mitarbeitenden für Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen möchten. Dafür stehen wie bisher fünf Budgetstufen zwischen 300 und 1500 Euro zur Auswahl.
Im zweiten Schritt wird eines von drei Absicherungsniveaus im Bereich Sehhilfen gewählt: 75 oder 100 Prozent Erstattung innerhalb des Budgets oder mit „Sehhilfe Extra” sogar ein Extrabudget in gleicher Höhe wie die gewählte tarifliche Budgetstufe.
Im dritten Schritt legen Sie die Absicherung im Zahnbereich fest: Zahnleistungen (Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnvorsorge) werden entweder zu 100 Prozent (inklusive Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung) innerhalb des Budgets erstattet oder können alternativ über einen der separaten, ergänzenden Bausteintarife „RundumZahn 70”, „RundumZahn 90” und „RundumZahn 100”abgedeckt werden. Wird „RundumZahn” gewählt, geht ein oftmals teurer Zahnarztbesuch nicht zu Lasten des jährlichen Budgets, sondern wird separat erstattet. Mitarbeitende haben ihr jährliches Budget somit weiterhin für andere Gesundheitsleistungen zur Verfügung.
Doppeltes Budget im nächsten Jahr, wenn bKV nicht genutzt wird
Mitarbeitende können sogar von ihrer bKV profitieren, wenn sie sie nicht in Anspruch nehmen. Reichen sie ein ganzes Kalenderjahr keine Leistungen ein, verdoppelt sich im Folgejahr ihr vereinbartes Jahresbudget. Dieses Extra lässt sich zum Beispiel gezielt einsetzen, um teure Gesundheitsleistungen zu finanzieren – beispielsweise einen umfangreichen Gesundheitscheck.
Die neue bKV bietet noch vieles mehr
Alle neuen bKV-Tarife enthalten die gewohnt umfangreichen medizinischen Gesundheitsservices, wie beispielsweise Facharztvermittlung, medizinische Rund-um-die-Uhr-Hotline, ärztliche Videosprechstunde oder Pflege-Assistance. Erweitert wurde dieses Angebot u. a. um ein telefonisches Coaching, das Mitarbeitende bei psychischer Belastung unterstützt, zum Beispiel bei beruflichem Stress oder privaten Problemen. Expertinnen und Experten begleiten Betroffene und stehen ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite. Und: alle Gesundheitsservices stehen auch engen Familienangehörigen der bKV-versicherten Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung.
Um noch mehr Firmen zu ermöglichen, für ihre Angestellten unkompliziert eine bKV abzuschließen, können die neuen bKV-Tarife ab dem 1. April bereits ab fünf versicherten Personen abgeschlossen werden und stehen gesetzlich wie privat krankenversicherten Mitarbeitenden gleichermaßen offen. Möchten Mitarbeitende ihre bKV nach dem Eintritt in den Ruhestand auf eigene Kosten weiterführen oder Familienangehörige absichern, steht ihnen dazu ab Mai online eine einfach zu bedienende Antragstrecke zur Verfügung.
Mehr Informationen zum neuen bKV-Angebot der Allianz finden Sie hier: https://www.allianz.de/angebot/gesundheit/bkv/