Sie haben Interesse an einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) und möchten mehr darüber erfahren?
Antworten auf wichtigste Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Kann man die Mitarbeitenden an der Finanzierung einer bKV beteiligen?
Bei einer bKV handelt es sich i. d. R. um eine rein arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistung, die über einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Versicherer zustande kommt. Damit können sich Arbeitgeber vom Wettbewerb abheben und Wertschätzung gegenüber ihren Beschäftigten zum Ausdruck bringen. Eine bKV hilft, Mitarbeitende zu finden, zu binden und zielgerichtet in die Gesundheit der Beschäftigten zu investieren.
Wie lange beträgt die Vertragsdauer eines bKV-Gruppenversicherungsvertrages?
Eine bKV ist ein wertvolles Personalinstrument und grundsätzlich langfristig ausgerichtet. Bis eine bKV die volle Wirkung entfalten kann, braucht es – abhängig vom Versicherungsumfang – etwas Zeit.
Es gilt eine Mindestlaufzeit von zwei Versicherungsjahren. Der Gruppenversicherungsvertrag wird vorerst bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt wird.
Können sich Familienangehörige von Mitarbeitenden im Rahmen einer bKV auch mitversichern?
Familienangehörige können auf Wunsch nachversichert werden. Dazu schließen sie unabhängig vom Unternehmen privat einen eigenen Vertrag ab und zahlen die Beiträge selbst. Eine Nachversicherung kann maximal bis zum Versicherungsumfang des Mitarbeitenden erfolgen.
Die Absicherung erfolgt – abhängig vom gewählten Tarif – ohne oder mit Gesundheitsprüfung, ist unbefristet und damit unabhängig von z. B. einem späteren Entfall des Kindergeldbezuges oder des Beziehungsstatus. Anders als in der bKV sind die Beiträge i. d. R. allerdings altersabhängig.
Zu den Familienangehörigen zählen Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende nicht eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder.
Was muss man beim Thema Datenschutz hinsichtlich der Weitergabe von Mitarbeiterdaten beachten?
Grundsätzlich gelten für Unternehmen, die Mitarbeiterdaten an Dritte weitergeben, die allgemein gültigen Datenschutzvorschriften und -bestimmungen, die sie auch sonst immer beachten müssen. Im Rahmen eines bKV-Gruppenversicherungsvertrages übermittelt der Arbeitgeber Name, Geburtsdatum und Anschrift aller versicherten Personen an die Allianz.
Um Gesundheitsdaten verarbeiten zu dürfen und Leistungen erstatten zu können, müssen die bKV-Versicherten zusätzlich eine individuelle Einwilligung zur Datenverarbeitung abgeben. Diese erfolgt spätestens im Zuge der ersten Rechnungseinreichung.
Sie wurde auf Grundlage der Abstimmung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit den Datenaufsichtsbehörden und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstellt und ist für die Durchführung des Versicherungsvertrages unentbehrlich. Sollten bKV-Versicherte diese nicht abgeben wollen oder später widerrufen, können keine Leistungen erstattet werden.
Wie kann man die Inhalte und den Mehrwert einer bKV an seine Beschäftigten kommunizieren?
Unternehmen, die sich für eine bKV der Allianz entscheiden, erhalten auf vielfältige Weise Unterstützung, um die bKV an ihre Belegschaft zu kommunizieren. Die Möglichkeiten reichen beispielsweise von einem exklusiven Startevent zur Einführung über individuelle Gesundheitskarten (ab 50 Mitarbeitenden), Gehaltsbeilegern, bKV Microsites oder bKV Filmen – jeweils mit den entsprechenden Tarifdetails. Dabei wird berücksichtigt, was zum Unternehmen und den Beschäftigten passt.
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