Sie interessieren sich für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) und möchten mehr darüber wissen? In diesem Artikel haben wir für Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt.
Müssen die Leistungen aus einer bKV vom Arbeitnehmer versteuert werden?
Die empfangenen Leistungen aus einer bKV sind für Mitarbeitende steuerfrei.
Mit welchen Steuern muss man bei einer betrieblichen Krankenversicherung rechnen?
Die arbeitgeberfinanzierte bKV der Allianz wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Beschäftigten übernimmt. Betragen die Sachbezüge je Beschäftigten und Monat zusammen mit der bKV weniger als 50 Euro, sind diese Sachbezüge von Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Gerne stellt Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler Informationsmaterial zur Verfügung. Ob die Anwendung der Sachbezugs-Freigrenze für Ihr Unternehmen in Frage kommt, ist im Einzelfall bei der Steuerberatung zu prüfen.
Können auch privat Krankenversicherte Mitarbeitende eine bKV erhalten?
Ja, auch Mitarbeitende, die privat krankenversichert sind, können von einer bKV profitieren und viele Leistungen in Anspruch nehmen. Die Absicherung kann sich – je nach Tarifwahl – von der für gesetzlich Versicherte unterscheiden. Nähere Informationen erhalten Sie von Iher Vermittlerin oder Ihrem Vermittler.
Können sich Mitarbeitende die gewünschte Absicherung aussuchen?
Da es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung handelt, bestimmt der Arbeitgeber den Versicherungsumfang. Hierbei kann er sich für Lösungen aus den Baustein- oder Budgetmodell entscheiden oder beide Modelle miteinander kombinieren.
Es ist möglich, innerhalb der Belegschaft objektiv abgrenzbare Gruppen zu definieren und damit den Versicherungsschutz zwischen den Gruppen zu variieren.
Müssen alle Mitarbeitenden versichert werden?
Grundsätzlich sollten über den bKV-Gruppenvertrag alle Beschäftigten in die bKV aufgenommen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zwischen objektiv abgrenzbaren Gruppen zu variieren. Diese können zum Beispiel aufgrund der Dienstzugehörigkeit, der hierarchischen Ebene oder der Tätigkeitsgruppe unterschieden werden. Innerhalb dieser Gruppen kommen alle Mitarbeiter in den Genuss einer bKV-Absicherung.
Wie können Versicherte Leistungsansprüche geltend machen und haben Arbeitgeber dadurch zusätzliche Arbeitsaufwände?
Mit der Allianz Gesundheits-App, die in Deutsch und Englisch verfügbar ist, können Versicherte eigenständig, schnell und einfach Rechnungen und Arzneimittelrezepte digital einreichen. Ebenso kann über die App der Bearbeitungsstand oder die Leistungspost der Allianz eingesehen werden.
Für Arbeitgeber entstehen dadurch keinerlei zusätzliche Aufwände in der Verwaltung. Im Leistungsfall setzen sich die Beschäftigten immer direkt mit der Allianz in Verbindung.
Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.