Auswirkungen auf die bAV
Wie Sie sicher bereits erfahren haben, wird zum 1.1.2025 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) von 90.600 EUR jährlich (7.550 EUR monatlich) auf 96.600 EUR jährlich (8.050 EUR monatlich) erhöht. Außerdem gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen der BBG West und der BBG Ost.
Das wirkt sich positiv auf die Beiträge Ihrer Beschäftigten in die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus, die nun noch mehr für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen können. So können Ihre Beschäftigten ab Januar 2025 monatlich bis zu 322 EUR sozialabgabenfrei (4 Prozent der BBG) und sogar bis zu 644 EUR steuerfrei (8 Prozent der BBG) z.B. in eine bAV als Direktversicherung einzahlen
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