Auswirkungen auf die bAV
Wie Sie sicher bereits erfahren haben, wird zum 1.1.2024 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) von 87.600 EUR jährlich (7.300 EUR monatlich) auf 90.600 EUR jährlich (7.550 EUR monatlich) erhöht.
Das wirkt sich positiv auf die Beiträge Ihrer Beschäftigten in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus, die nun noch mehr für das Alter mit staatlicher Förderung vorsorgen können. So können Ihre Beschäftigten ab Januar 2024 monatlich bis zu 302 EUR sozialabgabenfrei (4 Prozent der BBG) und sogar bis zu 604 EUR (8 Prozent der BBG) steuerfrei z.B. in eine bAV als Direktversicherung einzahlen.
Haben Sie Fragen? Gerne steht Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler mit Rat und Tat zur Seite.