Berufsunfähigkeitsvorsorge in der betrieblichen Altersversorgung
Statistisch gesehen wird jeder Vierte1 im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Berufsunfähigkeit und damit der Wegfall des Einkommens kann also jeden treffen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge (BU-Vorsorge) ist daher ein sehr wichtiger Baustein, um für diesen Fall finanziell abgesichert zu sein.
Eine BU-Vorsorge kann auch als betriebliche Altersversorgung (bAV) abgeschlossen werden, beispielsweise als Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung. Dabei zahlen Sie als Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts Ihrer Arbeitnehmer in deren BU-Vorsorge ein. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten der BU-Vorsorge es gibt und welche Vorteile sich Ihnen und Ihren Arbeitnehmern bieten.
Formen der BU-Vorsorge
Grundsätzlich gibt es bei der Allianz drei Möglichkeiten:
- Sie können Ihren Arbeitnehmern eine Berufsunfähigkeitsvorsorge als selbstständige BU-Versicherung (SBV) anbieten.
- Für Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die bereits eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz Lebensversicherung haben (z. B. eine bAV), gibt es auch die Möglichkeit einer ergänzenden BU-Versicherung (EBV). Grundsätzlich hat eine EBV einen etwas günstigeren Beitrag als eine SBV.
- Außerdem kann die BU-Vorsorge auch als Zusatzbaustein zur Altersvorsorge abgeschlossen werden (BUZ). Hier gibt es zum einen den Baustein Beitragsbefreiung bei BU, der die Zahlung der Beiträge zur Altersversorgung übernimmt, wenn Ihr Arbeitnehmer berufsunfähig wird. Zum anderen gibt es den Baustein BU-Rente, der eine BU-Rente an Ihren Arbeitnehmer zahlt.
Vorteile für den Arbeitnehmer
Für Ihre Arbeitnehmer hat die BU-Vorsorge im Rahmen der bAV verschiedene Vorteile. Insbesondere sparen sie durch die staatliche Förderung Steuern und Sozialabgaben, da die Beiträge für die BU-Vorsorge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung (West) steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei sind. Mit einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss wird die BU besonders vorteilhaft für Ihre Arbeitnehmer. Steuern und Sozialabgaben fallen erst bei Zahlung einer BU-Rente an. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren mit nur wenigen Gesundheitsfragen möglich. Bei Verlassen des Unternehmens kann die BU-Vorsorge entweder privat weitergeführt oder alternativ einvernehmlich beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Vorteile für den Arbeitgeber
Auch für Sie als Arbeitgeber ist die Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der bAV interessant. Mit der staatlichen Förderung bieten Sie einen finanziell attraktiven Einstieg in die BU-Vorsorge und können die Mitarbeiterbindung und -motivation gezielt fördern. Darüber hinaus verbessern Sie durch Ihr Angebot einer BU-Vorsorge das Arbeitgeber-Image und die Chancen, neue Mitarbeiter zu finden.
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1Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. Ausgabe 44; Dezember 2018