BGM und bKV als flexible Lösungskonzepte
Weltweit sind Unternehmen von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. In der Krisen-Zeit wurde nochmals deutlich: Die individuelle Gesundheit der Beschäftigten spielt eine entscheidende Rolle für die Leistungsfähigkeit und Motivation im Unternehmen. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) sowie eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) bieten dafür mögliche Lösungen. Doch worin liegen eigentlich die Unterschiede und welche Vorteile haben Sie als Arbeitgeber?
Die gesetzlichen Hintergründe
In Deutschland ist jedes Unternehmen verpflichtet, die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb zu gewährleisten. Die Grundlage hierfür bilden u. a. die privatrechtlichen Fürsorgepflichten gemäß § 618 BGB. Das bedeutet: Arbeitsbedingungen und Umfeld sind so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soweit vor Gefahren geschützt sind, wie es die Tätigkeit gestattet.
Was ist BGM und warum ist es in diesem Zusammenhang wichtig?
Das BGM umfasst die koordinierte Steuerung von Prozessen, um die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz langfristig zu erhalten. Ein Teilbereich des BGM ist unter anderem die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), die den Aufbau von gesundheitsförderlichem Verhalten anstrebt. Dabei gibt es verhaltensbezogene Maßnahmen, die auf die Optimierung des Gesundheitsbewusstseins abzielen. Zum Beispiel durch Suchtpräventionen oder Ernährungsberatungen. Bei verhältnisbezogenen Maßnahmen steht dagegen die gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes im Fokus. Hierzu gehören zum Beispiel höhenverstellbare Tische und ergonomische Stühle, um mögliche Fehlhaltungen zu vermeiden.
Die Einführung eines BGM ist nicht verpflichtend, jedoch eine mögliche Herangehensweise für Arbeitgeber, um der Fürsorgepflicht nachzukommen.
Was kann die bKV?
Eine bKV ist eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung mit sofortigem Versicherungsschutz für die Beschäftigten eines Unternehmens. Die bKV gilt als kurzfristig wirksames und flexibles Gestaltungsinstrument, das sowohl Leistungen im Rahmen einer Prävention (z.B. Vorsorge, Gesundheitskurse) als auch einer medizinischen Nachsorge (z.B. Krankenhaus, Zahnersatz) umfasst. Dabei profitieren beide Seiten. Die Beschäftigten erhalten ergänzende Gesundheitsleistungen ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten, während der Arbeitgeber seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigert und die Mitarbeiterbindung stärkt.
Die bKV als Ergänzung oder als Baustein des BGM?
Die Gemeinsamkeit beider Konzepte ist eindeutig: Die Gesundheit der Beschäftigten steht im Vordergrund. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die bKV als Ergänzung oder als Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements definiert werden kann. Eine klare Abgrenzung gibt es hierzu nicht. Denn Arbeitgeber können mit präventiven Leistungen im Rahmen einer bKV auch einen Teil zur Betrieblichen Gesundheitsförderung beisteuern wie es das BGM vorsieht. Dabei bleibt es bei einer bKV jedoch nicht: Neben der Absicherung von Präventionsmaßnahmen, können Sie als Arbeitgeber Ihren Angestellten auch Zugang zu ergänzenden ambulanten bzw. ärztlichen Leistungen ermöglichen. Bei der Allianz können Sie die bKV ganz flexibel gestalten und entscheiden, welche Leistungen Sie Ihren Beschäftigten bieten möchten. Und investieren Sie in die Gesundheit Ihres Unternehmens profitieren auch Sie von den zahlreichen Vorteilen.
Haben Sie Fragen? Dann stehen Ihnen Ihre Vermittlerin oder Ihr Vermittler gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.