Viel umworbene Spitzenkräfte finden und halten
Für viele Führungskräfte sind traditionelle Karrieremuster, bei denen der Job über alles geht, nicht mehr erstrebenswert. Neben dem beruflichen Erfolg ist ihnen eine ausgewogene Balance zwischen Berufs- und Privatleben wichtig. Sie wollen außerdem für sich und ihre Familie gut vorsorgen und abgesichert sein. Zudem formulieren qualifizierte Fachkräfte immer häufiger hohe Anforderungen an ihren zukünftigen Arbeitgeber. Lesen Sie hier, wie Sie die bAV als interessantes Instrument nutzen können, um viel umworbene Spitzenkräfte zu finden und zu halten.
Gutverdienende Fachkräfte stehen vor einem Dilemma: Je höher ihr Einkommen, desto größer ist die Differenz zu ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn liegt das Monatsgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, die in diesem Jahr bei monatlich 7.550 EUR (West) bzw. 7.450 EUR (Ost) gedeckelt ist, wächst der Rentenanspruch nicht mehr mit. Bei Renteneintritt tut sich somit bei Besserverdienenden eine erhebliche Versorgungslücke auf. Sie müssen im Alter mit deutlich weniger Geld auskommen – es sei denn, sie haben beispielsweise mit einer bAV vorgesorgt.
Arbeitgeber, die dies im Blick haben und proaktiv attraktive Versorgungskonzepte anbieten, haben im Wettbewerb um Fachkräfte die Nase vorn. Zugleich vermitteln Sie als Arbeitgeber damit nicht nur Ihre soziale Verantwortung, sondern vermeiden Fluktuation bei Ihren Fachkräften und sparen Mehrkosten bei der Personalsuche.
Mithilfe der folgenden drei bAV-Durchführungswege können sich Ihre Beschäftigten ein individuelles Altersvorsorge-Konzept entwickeln lassen, mit dem die Rentenlücke teilweise oder vollständig geschlossen werden kann.
1. Direktversicherung: der Klassiker in der bAV. Ihre Mitarbeitenden wandeln einen Teil ihres Gehalts um und bauen sich über die Entgeltumwandlung eine solide Basisvorsorge auf. In diesem Jahr kann ein Höchstbeitrag von 7.248 Euro steuerfrei umgewandelt werden. Weiterhin fallen keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Höchstsumme von 3.624 Euro an. Wichtig für Sie als Arbeitgeber: Sie können mit dieser Basisvorsorge den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf eine bAV erfüllen.
2. Unterstützungskasse: besonders attraktiv für Gutverdienende. Eine Unterstützungskassenversorgung ist besonders gut geeignet, um hohe Versorgungslücken zu schließen, da die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Die Beitragshöhe ist frei wählbar. Die Beitragszahlung muss laufend in gleichbleibender oder steigender Höhe erfolgen. Bei der Auszahlung haben Ihre Mitarbeitenden die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalzahlung. Ihr Arbeitgeber-Vorteil: Ihre Bilanz wird dabei nicht belastet.
3. Pensionszusage: sehr interessant wegen der hohen Förderung. Wenn Ihre Führungskräfte die Fördergrenzen beispielsweise mit einer Direktversicherung bereits ausgeschöpft haben, ist eine Pensionszusage eine gute Wahl, denn die Pensionszusage ist für den Versorgungsberechtigten in der Anwartschaftsphase lohnsteuerfrei und wird erst in der Rentenphase besteuert. Als Arbeitgeber müssen Sie in Ihrer Bilanz für die Verpflichtung aus der Zusage Rückstellungen bilden. Pensionszusagen sind sehr flexibel gestaltbar. Daher bietet sich die Pensionszusage für variable Gehaltszahlungen, Tantiemen, Boni und Sonderzahlungen besonders gut an.
Mit diesen drei Durchführungswegen haben Sie als Arbeitgeber sehr gute Instrumente an der Hand, Ihren Fachkräften Angebote für ihre Altersversorgung zu machen. Zugleich steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und erhöhen Ihre Chancen die viel umworbenen Fachkräfte für sich zu gewinnen – und zu halten.
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